Rechtsprechung
   BVerwG, 23.06.1972 - IV C 16.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,97
BVerwG, 23.06.1972 - IV C 16.71 (https://dejure.org/1972,97)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1972 - IV C 16.71 (https://dejure.org/1972,97)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1972 - IV C 16.71 (https://dejure.org/1972,97)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,97) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Straßenbezeichnung in einer Erschließungsanlage - Auf den Einzelfall individualisierte Regelung im Erschließungsbeitragsrecht - Einheitliche Abrechnung bei Zusammenfassung von Erschließungsanlagen zu Erschließungseinheiten - Funktionszusammenhang zwischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 130 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Abrechnung einer Straße als eine einzelne Erschließungsanlage bzw. Erschließungseinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 40, 182
  • MDR 1972, 1057
  • ZMR 1973, 119
  • DVBl 1972, 893
  • DÖV 1972, 861
  • BauR 1972, 373
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.09.1969 - IV C 106.67

    Voraussetzungen für die Annahme eines einheitlichen Erschließungsgebiets

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1972 - IV C 16.71
    Dahingestellt bleiben kann, ob im vorliegenden Fall ein siedlungsmäßig oder sonst sichtbar abgegrenztes System mehrerer Erschließungsanlagen gegeben ist, wie es im Urteil vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 106.67 - (BVerwGE 34, 15 [17]) als Kennzeichen einer Erschließungseinheit vorausgesetzt wird.

    Diese Zusammenfassung trotz unterschiedlicher Erschließungsfunktion findet ihre Rechtfertigung darin, daß die mehreren Erschließungsanlagen ein System bilden (Urteil vom 5. September 1969 in BVerwGE 34, 15 [17]), daß also zwischen ihnen ein Funktionszusammenhang besteht, der sie - mehr als es für das Verhältnis von Erschließungsanlagen untereinander üblicherweise zutrifft - zueinander in Beziehung setzt und - insofern - voneinander abhängig macht.

    Diesen Funktionszusammenhang zwischen den Erschließungsanlagen einer Erschließungseinheit hat der Senat im Urteil vom 5. September 1969 (BVerwGE 34, 15 ff.) schon mit den Worten "System mehrerer Erschließungsanlagen" und auch mit dem Gedanken an "ganze Satellitenstädte, die nach einheitlicher Planung entstehen" (a.a.O. S. 17) angedeutet.

  • BVerwG, 11.12.1970 - IV C 25.69

    Voraussetzungen für eine getrennte Ermittlung des Erschließungsaufwands;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1972 - IV C 16.71
    Daß im vorliegenden Fall das Grundstück, auf dem sich die Eigentumswohnung des Klägers befindet, auch vom N.weg erschlossen wird, steht außer Frage: Vom Grundstück aus kann ein Zugang zu dem plattierten Teil des N.weges eingerichtet werden, was nach dem Urteil vom 11. Dezember 1970 - BVerwG IV C 25.69 - (DVBl. 1971, 508) jedenfalls für ein Eckgrundstück genügt, das - wie hier - schon eine anderweitige Zufahrt besitzt.
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Kein Bestandteil der beitragsfähigen Anbaustraße, in die er einmündet, ist ferner ein Stichweg, der sich in seiner bestimmungsgemäßen Erschließungsfunktion wesentlich von der Erschließungsfunktion der betreffenden Anbaustraße unterscheidet, etwa weil er ausschließlich einem Fahrrad- oder Fußgängerverkehr vorbehalten ist (vgl. u.a. Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - BVerwGE 40, 182 [BVerwG 23.06.1972 - IV C 16/71]).

    Denn insoweit reicht es aus, daß er seinen Willen, den Stichweg losgelöst vom Hauptzug der Alten Leerer Straße abzurechnen, klar hat erkennen lassen (vgl. ebenso zur gemeinsamen Abrechnung mehrerer selbständiger Erschließungsanlagen u.a. Urteile vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - a.a.O. S. 185 und vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 ).

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Ein derartiges Ergebnis begegnet Bedenken unter dem Gesichtspunkt der Erschließungsfunktion einer solchen Verkehrsanlage und des durch das Erschließungsbeitragsrecht angestrebten angemessenen Ausgleichs von Vorteilen und Lasten (vgl. in diesem Zusammenhang etwa Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - BVerwGE 40, 182 [184]).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75

    Erschließungseinheit; Zum Anbau bestimmte Straße mit Verbindungsfunktion;

    Zwar hat das Berufungsgericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - BVerwGE 40, 182, 183 ff.) [BVerwG 23.06.1972 - IV C 16/71] zutreffend erkannt, daß es der von der Beklagten vorgenommenen Abrechnung als eine Erschließungsanlage (§ 130 Abs. 2 Satz 1 BBauG) grundsätzlich entgegenstehen würde, wenn die beiden Teile des Verhelstweges, nämlich der als Fahrstraße mit Gehwegen ausgebaute westliche Teil und der in östliche Richtung weiterführende Fußweg, sich in ihrer Erschließungsfunktion wesentlich unterschieden.

    Die Zusammenfassung mehrerer Erschließungsanlagen trotz unterschiedlicher Erschließungsfunktionen (§ 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG) findet ihre Rechtfertigung darin, daß zwischen ihnen ein Funktionszusammenhang besteht, der sie - mehr als es für das Verhältnis von Erschließungsanlagen untereinander üblicherweise zutrifft zueinander in Beziehung setzt und insofern voneinander abhängig macht (vgl. Urteil des Senats vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - BVerwGE 40, 182 ff., 186) [BVerwG 23.06.1972 - IV C 16/71].

    Bezüglich der insoweit gebotenen Willensbildung der Gemeinde ist hier den Anforderungen des § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG dadurch genügt, daß die Beklagte den Willen zu einer einheitlichen Abrechnung des Verhelstweges klar hat erkennen lassen (vgl. BVerwGE 40, 182 ff., 185) [BVerwG 23.06.1972 - IV C 16/71].

  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 16.72

    Begriffe der "einzelnen Erschließungsanlage", des "Abschnitts" einer

    Es hat mit Recht und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats für unwesentlich gehalten, daß der Hauptstraßenzug und der ostwärts abbiegende Straßenteil einheitlich die Straßenbezeichnung "R.straße" tragen (Urteile vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - [Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 4] und vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - in BVerwGE 40, 182 [183]).

    Es steht nicht im Widerspruch zu der Bemerkung im Urteil vom 23. Juni 1972 (BVerwGE 40, 182 [183]), daß (allein) der Ausbauzustand einer Straße nicht das ausschlaggebende Kriterium für das Vorhandensein nur einer Erschließungsanlage sei.

    Indessen ist Voraussetzung für die Bildung einer Erschließungseinheit von Straßen das Vorhandensein eines Straßensystems, das gegenüber anderen Straßen deutlich abgegrenzt ist und dessen Straßen und Wege zueinander in einem besonderen funktionellen Zusammenhang stehen, wie der Senat u.a. in der genannten Entscheidung vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - (BVerwGE 40, 182 [186]) ausgesprochen hat.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2004 - 2 L 157/01

    Kommunalabgabenrechtlicher Anlagenbegriff ist identisch mit dem

    9; 18; vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urt. v. 23.06.1972 - BVerwG IV C 16.71 -, BVerwGE 40, 182 [184 f.]; Urt. v. 23.06.1995 - BVerwG 8 C 33.94 -, KStZ 1996, 156).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht vertritt zum Erschließungsbeitragsrecht die Rechtsansicht, Teilstrecken von Straßen, die eine unterschiedliche Erschließungsfunktion wahrnehmen, könnten nicht eine einheitliche Erschließungsanlage bilden (Urt. v. 23.06.1972 - BVerwG IV C 16.71 -, BVerwGE 40, 182 [184 f.]; Urt. v. 23.06.1995 - BVerwG 8 C 33.94 -, a. a. O.; jeweils für eine Straße, die nur teilweise uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet, im Übrigen aber dem Fußgängerverkehr vorbehalten ist; s. ferner Urt. v. 09.11.1984 - BVerwG 8 C 77.83 -, BVerwGE 70, 247 [271], für einen dem Fahrrad- oder Fußgängerverkehr vorbehaltenen Stichweg).

  • BVerwG, 13.08.1976 - IV C 23.74

    Festlegung des Umfanges von Erschließungsstraßen; Herstellungsmerkmale und

    Die u.a. nach dem Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - (BVerwGE 40, 182) erforderliche funktionelle Zusammengehörigkeit und Abgrenzung eines Gebietes mit mehreren Straßen ist hier - wenn überhaupt - jedenfalls nicht mit einer solchen Deutlichkeit vorhanden, daß die Beklagte die Anlagen zur einheitlichen Aufwandsermittlung hätte zusammenfassen müssen.
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 33.94

    Erschließungsbeitragsrechtliche Beurteilung eines aus einer befahrbaren und einer

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Urteil vom 23. Juni 1972 (BVerwG IV C 16.71 - BVerwGE 40, 182 (184 f.) [BVerwG 23.06.1972 - IV C 16/71]) zu entscheiden, ob die einheitlich als N-Weg bezeichnete Verkehrsanlage, deren eine Teilstrecke dem Fußgängerverkehr vorbehalten und dessen andere Teilstrecke dem Kraftfahrzeugverkehr gewidmet war, eine einzelne Erschließungsanlage im Sinne des § 130 Abs. 2 Satz 1 (seinerzeit des) BBauG ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 A 11867/02

    Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Ausbaumaßnahme, einmaliger Beitrag,

    Eine davon abweichende Bewertung ist jedoch vorzunehmen, wenn die einzelnen Teile eines nach seinem Erscheinungsbild einheitlichen Straßenzugs unterschiedlichen Verkehrsfunktionen dienen; der Ausbau eines Teilstücks einer Straße zu einer Fußgängerzone lässt sie demnach ausbaubeitragsrechtlich in zwei selbständige Anlagen zerfallen (Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl. 2001, § 31 Rz 9; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 10. März 1998, NdsVBl 1998, 260, und vom 13. Juni 2000, NdsVBl 2001, 18; vgl. zum Erschließungsbeitragrecht: BVerwG, Urteile vom 23. Juni 1972, BVerwGE 40, 182 und vom 23. Juni 1995, KStZ 1996, 156).
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00

    Ausbaubeitrag; Eigentümeridentität; einheitliche Nutzung; Hinterlieger;

    Auch das Bundesverwaltungsgericht vertritt zum Erschließungsbeitragsrecht die Rechtsansicht, Teilstrecken von Straßen, die eine unterschiedliche Erschließungsfunktion wahrnehmen, könnten nicht eine einheitliche Erschließungsanlage bilden (Urt. v. 23.6.1972 - IV C 16.71 -, BVerwGE 40, 182, 184 f., und Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 33.94 -, KStZ 1996, 156 jeweils für eine Straße, die nur teilweise uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet, im Übrigen aber dem Fußgängerverkehr vorbehalten ist; s. ferner Urt. v. 9.11.1984 - 8 C 77.83 -, BVerwGE 70, 247, 271 für einen dem Fahrrad- oder Fußgängerverkehr vorbehaltenen Stichweg).
  • OVG Bremen, 22.04.1997 - 1 BA 43/96

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Umfang der Geltung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 37.71

    Notwendige Kennzeichen einer Erschließungseinheit

  • OVG Saarland, 13.06.1991 - 1 R 88/87

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Erschließungsbeitragsfreiheit für

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 78.83

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - Stichweg als

  • BVerwG, 14.03.1986 - 8 B 7.86

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Gemeinsame Aufwandsermittlung und

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 86.75

    Einheitssätze für Straßenentwässerung bei funktionalem Zusammenhang der

  • VGH Hessen, 15.03.1989 - 5 UE 1833/85

    Erschließungsbeitrag - Wohnwege als selbständige Verkehrsanlagen

  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 19.72

    Begriff "zum Anbau bestimmt"

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - 5 B 1.16

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Anbaustraße; natürliche

  • BVerwG, 03.10.1975 - IV C 78.73

    Zustimmungerfordernis bei Herstellung einer Erschließungsanlage; Begrenzung einer

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 3.75

    Einheitssätze für Gehwege und Straßenentwässerung im Erschließungsbeitragsrecht;

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 24.95

    Erschließungsbeitrag für die Kosten einer erstmaligen endgültigen Herstellung

  • OVG Sachsen, 02.06.2006 - 5 BS 3/06

    Vorausleistungsbescheid für einen Straßenausbaubeitrag; Anordnung der

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 23.95

    Erschließungsbeitrag für die Kosten einer erstmaligen endgültigen Herstellung

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 28.95

    Erschließungsbeitrag für die Kosten einer erstmaligen endgültigen Herstellung

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 29.95

    Erschließungsbeitrag für die Kosten einer erstmaligen endgültigen Herstellung

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 31.95

    Erschließungsbeitrag für die Kosten einer erstmaligen endgültigen Herstellung

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 27.95

    Erschließungsbeitrag für die Kosten einer erstmaligen endgültigen Herstellung

  • VG Hamburg, 17.03.2022 - 6 K 2395/18

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige

  • VG München, 26.02.2013 - M 2 K 12.5476

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Abschnittsbildung; Erschlossensein;

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 30.95

    Erschließungsbeitrag für die Kosten einer erstmaligen endgültigen Herstellung

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 26.95

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Kosten der erstmaligen

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 2 S 2603/97

    Erschließungsbeitrag: Straße als einzelne Erschließungsanlage

  • BVerwG, 05.09.1980 - 4 B 113.80

    Öffentlicher Fußweg als Teil einer Erschließungsanlage oder Teil des "tatsächlich

  • VG Saarlouis, 29.01.2020 - 3 K 1371/17

    Begriff der Anlage; Berücksichtigung einer Kostenersparnis bei der Ermittlung des

  • BVerwG, 22.09.1975 - 4 B 103.75

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.1993 - 2 S 1974/90

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1980 - 2 A 1283/79
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht